Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen

Unsere Antwort auf ihre Repression: Jetzt erst recht! Den Naziaufmarsch durch Dresden 2012 verhindern

Im Februar 2011 blockierten in Dresden zehntausende Antifaschist_innen den ehemals größten Naziaufmarsch Europas. Sitz- und Stehblockaden, Spontandemos und militante Aktionen machten den Tag der rund 2500 angereisten Nazis zu einem Desaster und das trotz der vorherigen Ankündigung der Polizei, den Aufmarsch der Nazis um jeden Preis durchsetzen zu wollen.

Doch die Reaktion von Staatsanwaltschaft und Polizei lies nicht lange auf sich warten. Noch am selben Tag wurde das „Haus der Begegnung“ in Dresden von Sondereinsatzkommandos der Polizei überfallen. Türen wurden aufgebrochen, Büros durchwühlt und Aktivist_innen in Gewahrsam genommen. Sogar ein Anwaltsbüro wurde ohne richterlichen Beschluss durchsucht. Mittlerweile wurde die Durchsuchung vom Amtsgericht Dresden für rechtswidrig erklärt. Doch sowohl dieses Urteil als auch die massive Kritik an der verfassungswidrigen Funkzellenabfrage von hunderttausenden Telefongesprächen am 19.2.2010 in Dresden stellte und stellt für die Dresdner Staatsanwaltschaft keinen Grund dar, vor Einschüchterungen und Repression gegenüber Antifaschist_innen halt zu machen. Im Gegenteil: So kam es kurz nach der Blockade des Naziaufmarsches zu Dutzenden Hausdurchsuchungen bei Aktivist_innen der Initiative „Nazifrei – Dresden stellt sich quer!“. Grundlage der Repressionsschläge ist die Einleitung von § 129 – Verfahren (Bildung einer kriminellen Vereinigung). Der Schnüffelparagraph 129 ermöglicht Staatsanwaltschaft und Polizei eine systematische Überwachung der Betroffenen. Abhöraktionen, Observationen und ständige Vorladungen sind an der Tagesordnung. Prozentual werden über 95 % der politischen 129-Verfahren eingestellt. Der § 129 dient also hauptsächlich dem Zweck politische Zusammenhänge auszuforschen, einzuschüchtern und zu spalten.

Bundesweit wurden neben den § 129-Verfahren Strafbefehle verhängt, und Wohnungen von Blockierer_innen durchsucht. Im Verlauf der Hausdurchsuchungen wurden mehrere Dutzend Datenträger, Mobiltelefone und Kleidungsstücke beschlagnahmt. Im Raum Stuttgart hat die Dresdner „SoKo 19/2“ mittlerweile mindestens 15 Vorladungen zur Erkennungsdienstlichen Behandlung an Antifaschist_innen verschickt. Darüber hinaus wurde einer Genossin ohne richterliche Anordnung eine DNA-Probe entnommen. Als Gründe müssen teilweise Bagatellen wie Vermummung herhalten.

Auch vor der Durchsuchung einer Pfarrgemeinde in Jena schreckte die Staatsanwaltschaft nicht zurück. Diese wurde just eine Woche nachdem der leitende Pfarrer die eingeleiteten 129-Verfahren öffentlich kritisierte, angeordnet. Neben dem betroffenen Pfarrer sind auch Politiker_innen der Partei „Die Linke“ in das Visier der staatlichen Behörden geraten. So wurde bei sechs Landtagsabgeordneten der Linkspartei die Immunität aufgehoben, mit dem Grund, dass sie sich bei den Blockaden des Naziaufmarsches 2010 und 2011 in Dresden beteiligt haben. Die dafür benötigte

zweidrittel Mehrheit im sächsischen Landtag konnte dabei nur mit den Stimmen der NPDAbgeordneten erreicht werden.

Zeitgleich zu den Repressionsschlägen inszenieren die sächsische Landesregierung und die Dresdner Staatsanwaltschaft eine Gleichsetzung von Links und Rechts. Antifaschistische Politik wird mit einem vermeintlich wissenschaftlichen Ansatz auf eine Stufe mit der menschenverachtenden faschistischen Ideologie gesetzt und dadurch diskreditiert. Darüber hinaus werden zivilgesellschaftliche Bündnispartner_innen mit der sog. Extremismusklausel unter Druck gesetzt, um Bündnisse zu spalten und zu schwächen. Dabei wird z.B. die Vergabe von Fördergeldern an die Bedingung der Distanzierung von Linksradikalen geknüpft.

In Dresden wurde es geschafft, die Spaltung von Antifaschist_innen in gute bürgerliche und böse „linksextremistische“ zu überwinden. Dresden zeigte, wie erfolgreich antifaschistischer Widerstand sein kann, wenn mensch sich nicht auseinanderdividieren lässt, sondern stattdessen solidarisch verhält. Dagegen zielt auch das Handeln der Repressionsorgane. Es geht ihnen weniger darum, einzelne angebliche Straftaten aufzuklären, vielmehr ist das Verhalten des Staates als politische Kampagne zu werten. Linke Strukturen und Bündnisse sollen ausgeforscht, gespalten und von ihrer

eigentlichen Arbeit abgelenkt werden. Das können und werden wir nicht zulassen. Extremismusquatsch muss eine breite Solidarität entgegengehalten werden. Lassen wir die von Repression betroffenen nicht alleine. Denn der Angriff auf Einzelne bedeutet immer einen Angriff auf uns alle. Wir lassen uns das legitime Recht auf Blockaden und zivilen Ungehorsam nicht nehmen.

Solidarität heißt im Fall Dresden, diese Kampagne des Staates ins Leere laufen zu lassen, indem wir

alle im Februar da sind, um den Naziaufmarsch erneut zu stoppen. Machen wir uns also mit noch mehr Menschen auf nach Dresden und zeigen der dortigen Staatsanwaltschaft, dass wir uns nicht von ihren Verfahren und Hausdurchsuchungen einschüchtern lassen.

In diesem Sinne: No pasaran! Sie werden nicht durch kommen: Sei es mit dem Aufmarsch oder mit der Repression! Naziaufmärsche verhindern!


Infos zu den §129-Verfahren:
www.sachsendrehtfreistaat.blogsport.de
www.129-ev.tk

Infos zu den antifaschistischen Aktionen
und den Naziaufmärschen in Dresden:

www.dresden-nazifrei.com
www.addn.me

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