Castor? Repression? Schottern!
Antirepressionsgruppe Lüneburg und Antifaschistische Aktion Lüneburg/Uelzen zum Prozess wegen Castor Schottern am 31. Mai 2012
Seit 2010 ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen 1780 Menschen und Gruppen, die die Erklärung Castor Schottern unterzeichnet hatten. Nachdem rund 325 dieser Ermittlungsverfahren mittlerweile eingestellt wurden, bietet die Staatsanwaltschaft Lüneburg den restlichen Betroffenen eine Einstellung des Verfahrens an, wenn diese 50 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen würden.
Im März 2012 fand in Lüneburg ein erster Prozess deswegen statt. Ein Unterzeichner der Erklärung aus Tübingen wurde zu eine Geldstrafe in Höhe von 375 Euro verurteilt
Die Erklärung von Castor Schottern hatten im Jahr 2010 auch 27 Einzelpersonen und vier Gruppen aus Lüneburg und Umgebung unterzeichnet.
Neben den Ermittlungsverfahren wegen der Unterzeichnung der besagten Erklärung, wurden im Jahr 2010 auch zwei Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Aufforderung zu Straftaten“ gegen den Anmelder einer Kundgebung am 23. Oktober 2010 und einer Demonstration am 5. November 2010 in Lüneburg eingeleitet.
Zum Einen geht es um die Kundgebung am 23. Oktober 2010 auf dem Lüneburger Bahnhofsvorplatz. An diesem Tag fand ein bundesweiter Castor-Strecken-Aktionstag statt. An der Kundgebung in Lüneburg nahmen rund 500 Menschen teil. Nach Beendigung der Kundgebung kam die Polizei auf den Anmelder der Veranstaltung zu und die Beamten eröffneten ihm, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher „Aufforderung zu Straftaten“ eingeleitet worden sei und dass das Amtsgericht Lüneburg angeordnet hatte, die Plakate der Kampagne Castor Schottern, die während der Kundgebung auf einem Infostand lagen und verteilt wurden, durch die Polizei beschlagnahmen zu lassen. Als die Beamten zur Tat schreiten wollten, mussten sie allerdings feststellen, dass keine Plakate der Kampagne mehr vorhanden waren und beherzte Zeuginnen und Zeugen des Vorgangs, die restlichen Materialien noch rechtzeitig verteilten. Insgesamt wurden an diesem Tag 200 Plakate, 400 Zeitungen und 250 Aufrufe der Kampagne Castor Schottern verteilt.
Das Ermittlungsverfahren ist am 19. Dezember 2011 seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt worden, da kein „hinreichender Tatverdacht“ für eine Anklageerhebung gefunden wurde.
Zum Anderen geht es um die Lüneburger Vorabenddemo am 5. November 2010. Der Beschuldigte soll sich „durch Worte und konkludentes Handeln“ (Hochhalten eines „Castor Schottern“-Plakates) strafbar gemacht haben. Die Abschlussrede der Veranstaltung beendete er mit den Worten: „[…] zum Castor, zu Gorleben, zum „Atomausstieg“ ist alles gesagt. […] Aber jetzt […] jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern“. Während der letzten beiden Sätze „Atomausstieg ist Handarbeit“ sowie „In diesem Sinne: Castor Schottern“ faltete er ein in seinen Händen gehaltenes Plakat auseinander und hielt es mit der Vorderseite in Richtung der Versammlungsteilnehmer_innen. Bei diesem Plakat handelte es sich um eines der offiziellen Plakate der Kampagne Castor Schottern im Format 70×50 cm. Die Worte und das Hochhalten des Plakates sollen eine „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten in Verbindung mit Störung öffentlicher Betriebe (§ 111 StGB i.V.m. 316b StGB) darstellen.
An der Demonstration nahmen damals über 2000 Menschen teil, und wie auf einem Filmmitschnitt der Rede zu hören ist, wurden die kriminalisierten Worte und das Zeigen des Plakates mit lautem Applaus bedacht.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg machte im Dezember 2011 das Angebot, auch dieses Verfahren einzustellen. Allerdings mit der Auflage 300 Euro an den Verein „Den Kindern von Tschernobyl“ zu zahlen. Nachdem dieses Einstellungsangebot nicht angenommen wurde, erhielt der Demoanmelder im Februar 2012 einen Strafbefehl in Höhe von insgesamt 300 Euro, die diesmal an Staatsanwaltschaft gezahlt werden sollten. Da gegen diesen Strafbefehl Einspruch eingelegt wurde, findet am 31. Mai 2012 eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Lüneburg statt.
Im anstehenden Prozess soll deutlich gemacht werden, dass Widerstand gegen die Atomindustrie legitim ist, auch wenn er die Grenzen des Erlaubten überschreiten muss. Auf die Anklagebank gehören nicht die Menschen, die sich gegen Atommülltransporte und die Atomindustrie wehren, sondern die Atomkonzerne und deren Verbündete in Politik,Wirtschaft und Polizei.
Das Geschäft mit der Atomtechnologie und Atomenergie macht deutlich, wie ganz bewusst mit dem Leben und der Gesundheit von Mensch und Umwelt spekuliert wird. Die Gier nach Profit und Macht geht über Leichen. Für die Konzerne steht ihr Profitinteresse im Vordergrund, und dafür nehmen sie Ausbeutung und Zerstörung von Mensch und Umwelt billigend in Kauf.
Der Widerstand gegen diese Verhältnisse ist notwendig und legitim! Auch die Kriminalisierung des Widerstandes und so absurde Ermittlungsverfahren wie gegen die Kampagne Castor Schottern werden die Menschen nicht davon abhalten, auch weiterhin für die sofortige, bedingungslose und endgültige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomwaffen einzutreten.
Solidarität hilft siegen – Schotter für Schottern!
Im Herbst 2010 und 2011 haben sich viele Menschen an den Protesten gegen die Castortransporte nach Gorleben beteiligt. Viele davon an der Kampagne Castor Schottern. Stellvertretend sollen jetzt eine einige wenige Menschen vor Gericht gezerrt werden und die finanziellen Folgen tragen.
Die Kampagne Castor Schottern wird ihr Versprechen umsetzten niemanden mit den Folgen der Repression allein zu lassen.
Um die Prozess- und Anwaltskosten zu zahlen und alle Menschen praktisch darin zu unterstützen mit unserem gemeinsamen politischen Anliegen vor Gericht in die Öffentlichkeit zu kommen und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu verteidigen, bedarf es neben der Solidarität am Verhandlungstag, auch finanzielle Unterstützung:
Lüneburger Solikonto:
Solidarität (Kontoinhaberin)
Volksbank Lüneburger Heide eG
BLZ: 240 603 00
Konto: 125 381 600
Verwendungszweck: „Schottern“