Verfassungsschutzbericht 2009
Das jährliche Kriminalisierungsspektakel eines überflüssigen Apparats
Unter der Rubrik „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebung von Ausländern“ findet sich im Verfassungs“schutz“bericht 2009 auch die Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Danach dürfen sich seit Jahren exakt 11.500 Personen als Mitglieder/Anhänger bezeichnen lassen – wie zählen sie das bloß? Umstandslos werden alle aus der PKK hervorgegangenen Organisationen Kadek, Kongra-Gel, KKK oder KCK ohne nähere Erläuterung unter das PKK-Verbot subsumiert. Es wird von öffentlichen politischen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen berichtet und festgestellt, dass YEK-KOM, die Föderation der kurdischen Vereine, im Austausch steht mit der CDK, der „Koordination der kurdisch-demokratischen Gesellschaft in Europa“. Es folgt eine Aufzählung verschiedener kurdischer Organisationen, von denen einige nicht mehr existieren. (mehr …)