Das Amtsgericht Wolfsburg hat das Verfahren gegen Olaf nach § 153 StPO eingestellt. Ihm wurde allerdings die Zahlung von 600 Euro auferlegt. Die Einstellung bedeutet, das es zu keiner Verurteilung kommt.
Die Hauptverhandlung am kommenden Montag (25.11.13) findet daher nicht statt! (mehr …)
„Wir gehen in Kürze los undwerden den Naziaufmarsch blockieren“
Am 25. November 2013 findet vor dem Amtsgericht Wolfsburg die Hauptverhandlung gegen Olaf statt, der Lüneburger Antifaschist ist wegen angeblicher „Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt. Er soll am 1. Juni 2013 eine rund 200köpfige Gruppe von Antifaschist_innen „angeführt“ und mehrmals per Megafon dazu auf gerufen haben, einen Naziaufmarsch zu verhindern bzw. zu blockieren.
In dem letzte Woche vorgestellten Verfassungsschutzbericht des sogenannten Bundesamtes für Verfassungsschutz des Jahres 2012 befinden sich ebenso wie im Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen neben unzähligen Halbwahrheiten, sowie Anschuldigungen ohne Belege auch dreiste Lügen. (mehr …)