Solidarität mit den von Ordnungswidrigkeitsverfahren betroffenen Menschen
Am 26. April 2017 fand ein sogenannter „Bürgerabend“ der AfD im Lüneburger Glockenhaus statt. Die rechte Partei wollte sich und ihre Kandidaten zur Bundestagswahl präsentieren. Gegen diese Veranstaltung fand eine antifaschistische Kundgebung vor dem Glockenhaus statt, an der rund 150 Menschen teilnahmen. Nach Ende der Kundgebung wurden die Zufahrtswege zum Veranstaltungsraum blockiert. Darüber hinaus protestierten weitere 20 Menschen direkt im Glockenhaus. Aufgrund dieser lautstarken Proteste konnte die AfD-Veranstaltung erst mit 40minütiger Verspätung beginnen und es nahmen auch nur rund 30 Personen – fast alles Mitglieder und FunktionsträgerInnen der AfD, zwei bekannte Nazis und ein Aktivist der rassistischen „Identitären Bewegung“ – teil.
Das Amtsgericht Wolfsburg hat das Verfahren gegen Olaf nach § 153 StPO eingestellt. Ihm wurde allerdings die Zahlung von 600 Euro auferlegt. Die Einstellung bedeutet, das es zu keiner Verurteilung kommt.
Die Hauptverhandlung am kommenden Montag (25.11.13) findet daher nicht statt! (mehr …)
„Wir gehen in Kürze los undwerden den Naziaufmarsch blockieren“
Am 25. November 2013 findet vor dem Amtsgericht Wolfsburg die Hauptverhandlung gegen Olaf statt, der Lüneburger Antifaschist ist wegen angeblicher „Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt. Er soll am 1. Juni 2013 eine rund 200köpfige Gruppe von Antifaschist_innen „angeführt“ und mehrmals per Megafon dazu auf gerufen haben, einen Naziaufmarsch zu verhindern bzw. zu blockieren.
In dem letzte Woche vorgestellten Verfassungsschutzbericht des sogenannten Bundesamtes für Verfassungsschutz des Jahres 2012 befinden sich ebenso wie im Verfassungsschutzbericht des Landes Niedersachsen neben unzähligen Halbwahrheiten, sowie Anschuldigungen ohne Belege auch dreiste Lügen. (mehr …)
Das Amtsgericht Lüneburg verurteilte den Sprecher der Antifaschistischen Aktion Lüneburg/Uelzen wegen einem angeblichen „Aufruf zu Straftaten“ zu einer Geldstrafe in Höhe von 320 Euro.